Frage 100: Bewertung – Bringen – HZP/VGP/VPS

Auf einer Prüfung (HZP/VGP/VPS) wird das Fach „Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer“ geprüft. Der Hund sucht das Gewässer sehr intensiv ab, findet aber auch nach mehrmaliger Unterstützung (Steinwurf/Schuss) durch den Hundeführer die ausgelegte Ente nicht. Als der Hund nicht mehr zur Suche zu bewegen ist, beenden die Verbandsrichter die Arbeit, bitten den Hund anzuleinen und teilen dem Hundeführer mit, dass er die Prüfung nicht bestehen kann. Beim Ausfüllen der Zensurentafel (Formblatt 5,8,10) tragen die Verbandsrichter sowohl beim Fach „Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer“ sowie auch beim „Bringen“ jeweils das Prädikat „nicht genügend – 0 Punkte“ ein. Die anwesende Richteranwärterin macht darauf den Einwand, dass auf dem jeweiligen Formblatt beim Bringen der Ente das Prädikat „nicht geprüft – Strich“ eingetragen werden müsse, da der Hund das Fach „Bringen“ (Aufnehmen-Tragen-Abgeben) ja gar nicht ausgeführt habe.

Frage: Ist der Einwand der Richteranwärterin korrekt?

Antwort: Ja!

Begründung: VZPO §14 Teil B-(11) Bringen/VGPO/VPSO §13 (4a, b) Unter Art des Bringens ist die Ausführung des Bringens zu zensieren… Hierzu gehört, wie der Hund das Wild aufnimmt, trägt und abgibt. Dies alles war in dem geschilderten Fall nicht zu bewerten, da der Hund das Wild nicht gefunden hat. Somit hat der Hund das Wild nicht aufgenommen, getragen bzw. abgegeben. Die Richteranwärterin hat Recht. Der Hund bekommt beim Fach „Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer“ das Prädikat „nicht genügend – 0 Punkte“ und beim Bringen das Prädikat „nicht geprüft – Strich“. Diese Beurteilung ist als Beispiel zu sehen und trifft bei allen Prüfungsfächern zu, wenn der Hund nicht zum Stück (Wild) kommt. In diesen Fällen ist ein Aufnehmen, Tragen und Abgeben nicht zu beurteilen.

Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.05.2023