Frage 38: Bewertungsgrundlagen bei VJP

Auf einer VJP absolvieren alle Hunde morgens zuerst einen Suchengang. Dabei zeigt der Hund Nr. 3 mehrmals sehr gute Nasenleistung und bestätigt dies, indem er zweimal fest am Fasan vorsteht. Anschließend werden die Hasenspuren gearbeitet, wobei alle hierzu mehrmals die Gelegenheit bekommen. Anschließend soll in einem weiteren Suchengang die Prüfung der Schussfestigkeit stattfinden. Der Hund Nr. 3 kommt dabei schon nach kurzer Zeit an einen Hasen den er sichtlaut sehr weit hetzt. Nach ca. 15 Minuten kommt dieser stark schonend zurück. Der Führer sowie auch die Richter stellen fest, dass der Hund sich eine sehr starke Verletzung zugezogen hat und nicht mehr weitergeprüft werden kann. Der Richterobmann teilt daraufhin dem Führer die entsprechenden Prädikate / Punkte mit: Spurarbeit: „sehr gut – 10 Punkte“, Nasengebrauch: „sehr gut – 10 Punkte“, Suche: „nicht durchgeprüft“, Vorstehen: „sehr gut – 11 Punkte“, Führigkeit: „nicht durchgeprüft“, Schussfestigkeit: „nicht geprüft“

Frage: Ist die Beurteilung korrekt?

Antwort: Der Ansicht der Verbandsrichter ist zuzustimmen.

Begründung: Auf Grund der Verletzung konnte der Hund nicht komplett durchgeprüft werden, wobei die Prüfung der Schussfestigkeit im Rahmen einer Suche durchgeführt werden muss.