Frage 107: Richterbesprechung bei Verbandsprüfungen
Anlässlich einer VJP verschickt der Prüfungsleiter mit der Einladung an die Verbandsrichter und Anwärter zeitgleich in Schriftform den Text der Richterbesprechung, um diese nicht am Prüfungstag durchführen zu müssen und somit zügig in den Prüfungstag starten zu können.
Frage: Ist die Vorgehensweise des Prüfungsleiters korrekt?
Antwort: Nein!
Begründung: §6 aller Verbandsprüfungsordnungen besagt, dass vor jeder Prüfung eine eingehende Richterbesprechung – möglichst im Beisein der Führer – stattfinden muss, um die Richter und Richteranwärter auf möglichst gleiche Maßstäbe hinsichtlich der Prüfungsordnungen abzustimmen und damit eine weitgehend gleiche Beurteilung für alle Hunde sicherzustellen. Die Formulierung „eingehende Richterbesprechung“ bedeutet, dass der Prüfungsleiter oder ein anderer hierzu bestimmter Verbandsrichter zu Beginn der Prüfung mündlich über einheitliche Maßstäbe und Beurteilungen referiert und ggfls. Fragen der anwesenden Verbandsrichter und Anwärter klärt. Ein vorab versandter gedruckter Text ist keine Richterbesprechung!
Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.04.2024