Frage 48: Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) Gehorsam

Auf einer Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) zeigt ein Hund am ersten Tag der Prüfung zweimal Gehorsam am Hasen – Prädikat „Benehmen vor eräugtem Haarnutzwild“: „Sehr gut – 4 Punkte“.

Am zweiten Tag der Prüfung beginnt der Hund mit der Suche im Feld, dabei steht er kurz vor, springt ein und verfolgt ein laufkrankes, stark schweißendes Stück Rehwild. Der Führer versucht durch Befehl und Trillerpfiff den Hund vom Rehwild abzuhalten, jedoch verfolgt der Hund das Stück weiter und greift dies mit einem korrekten Drosselgriff. Daraufhin sind zwei Verbandsrichter der Meinung die Beurteilung des Faches „Benehmen vor eräugtem Haarnutzwild“ zu ändern und dem Hund nur das Prädikat „Genügend – 2 Punkte“ zu geben.

Frage: Ist die Meinung der Verbandsrichter korrekt?

Antwort: Nein, der Hund muss ein krankes bzw. verletztes Stück Wild greifen und abtun. Es bleibt bei der Beurteilung Prädikat „Sehr gut – 4 Punkte“.

Begründung:

Niemand wird hierzu eine Begründung in einer PO finden. Hier ist bei der Beurteilung Jagdverstand gefragt. Es ist „Pflicht“ eines Jagdhundes ein krankes Stück Wild zu greifen und dies entsprechend abzutun. Jede andere Handlung des Hundes entspräche nicht der waidgerechten Jagdausübung und muss im Prüfungszeugnis vermerkt werden. Dies gilt selbstverständlich auch wenn ein Hund während einer Prüfung an krankes Raubwild kommt.

Beschluss der Stammbuchkommission JGHV 10.11.2019