Frage 50: Bringen auf der Schleppe bei der HZP (VZPO) und der Solms PO DK-Verband

Eine Deutsch-Kurzhaar Gruppe führt an einem Tag gleichzeitig eine Solms und eine HZP durch. Zu beiden Prüfungen werden Hunde gemeldet, sodass in einer Richtergruppe drei Hunde auf der Solms und ein Hund auf der HZP geführt werden.

Auf einer der Federwildschleppen bei der HZP muss der Hundeführer beim Bringen des Wildes zweimal einwirken. Dafür erhält der Hund im Bringen „Federwild“ das Prädikat „genügend – 4 Punkte“. Ein Hundeführer der Solms muss bei der Haarwildschleppe beim Bringen des Wildes einmal einwirken. Daraufhin teilt ihm der Richterobmann mit, dass der Hund somit die Solms nicht bestehen kann.

Frage: Ist die Entscheidung der Richtergruppe richtig?

Antwort: Ja, die Richtergruppe hat richtig gehandelt und hat sich genau an die gültige PO der einzelnen Prüfungen gehalten.

Begründung: VZPO § 15 (3) Bringen von Federwild und Ordnung des DK-Verbandes – Solms § 8 (2) Haarwildschleppe

VZPO (Stand 2017): Einwirkungen des Führers (maximal zwei Mal in einem Bringfach) bei Fehlverhalten des Hundes sind nur nach dem Aufnehmen des Wildes erlaubt. Sie sind im Bringen prädikatsmindernd zu bewerten (einmalige Einwirkung: Prädikat „gut“, zweimalige Einwirkung: Prädikat „genügend“). Wirkt ein Führer in einem Bringfach mehr als zweimal bei Fehlverhalten ein, erhält der Hund im Bringen und im entsprechenden Fach ein „nicht genügend“.

Gemäß DK Prüfungsordnung – Solms – (Stand 2009) § 8 (3) wird williges, schnelles und selbständiges Finden sowie schnelles Aufnehmen und freudiges Bringen des Stückes ohne (!) weitere Beeinflussung durch den Führer gefordert.

Beschluss der Stammbuchkommission JGHV 10.07.2019