Frage 51: Bringen auf der Haarwildschleppe bei einer HZP (VZPO)

Auf einer HZP wird der Hund am Anschuss auf der Haarwildschleppe angesetzt. Der Hund arbeitet die Schleppe korrekt in Anlehnung der Schleppspur bis zum Stück. Er nimmt das Kanin sofort selbstständig auf und begibt sich sofort in Richtung seines Führers. Nach ca. 100 Meter legt er das Kanin ab und läuft ohne Stück zum Führer. Daraufhin gibt der Führer einen Bringbefehl. Der Hund läuft ohne zu zögern zum Stück, nimmt es auf und kommt ohne jede weitere Einwirkung zum Führer und gibt korrekt ab. Die Beurteilung der Verbandsrichter lautet: Schleppenarbeit „sehr gut – 10 Punkte“, Bringen „gut – 7 Punkte“.

Frage: Ist die Bewertung der Arbeiten (Schleppe und Bringen) korrekt?

Antwort: Nein!

Begründung: § 15 (3) g) Ein Hund, der gefunden hat und nicht bringt, darf nicht noch einmal angesetzt werden.

Laut § 15 (3) f) der VZPO ist bei Fehlverhalten die Führereinwirkung gestattet. Diese hätte aber direkt bei dem Fehlverhalten auf dem Rückweg erfolgen müssen. In diesem Falle jedoch ist der Hund ohne Wild beim Führer angekommen.

Die Richter hätten den Bringbefehl bzw. das zweite Ansetzen verhindern müssen. Dies gilt bei allen Bringarbeiten eines Hundes auf der HZP, auch am Wasser. Ein Hund der ohne Wild beim Führer ankommt, darf nicht mehr geschickt werden. Die Bewertung wäre somit Schleppe und Bringen „nicht genügend – 0 Punkte“.