Frage 55: Verbandsstöberprüfung

Auf einer Verbandsstöberprüfung stöbert ein Hund – vom Stand aus geschnallt – sehr selbständig und gründlich in der zugewiesenen Waldparzelle. Dabei bringt er zweimal Rehwild in Bewegung, und jagd das Wild in dichtem Bestand nur kurzzeitig sichtig an. Dabei wird er nicht Laut. Die beteiligten Verbandsrichter sind von der gezeigten Stöberleistung sehr beeindruckt. Anschließend werden die weiteren Fächer „Schussfestigkeit“ und das „Verhalten am Stück“ problemlos absolviert. Der Hund besteht die Stöberprüfung mit 48 Punkten und dem Vermerk „Laut fraglich“, da das Wild für den Hund nur kurzzeitig sichtig war.

Frage: Haben die Verbandsrichter den Hund richtig beurteilt?

Antwort: Nein, nach § 10 (4) VStPO sind die Bedingungen zum Bestehen der Prüfung nicht erfüllt.

Begründung: Das Bestehen der Prüfung ist nur bei genügend weitem Stöbern, bei Wildberührung, ausreichend weitem Verfolgen des Wildes und entsprechendem Laut möglich.

Auch wenn das Wild für den Hund nur kurzzeitig sichtbar war, so muss er es ausreichend weit verfolgen bzw. der Laut muss festgestellt werden. Stumme oder waidlaute Hunde können die Prüfung nicht bestehen. Dies gilt auch beim Eintrag des Lautes „fraglich“.

Beschluss der Stammbuchkommission JGHV 10.10.2019