Frage 66: Verbandschweißprüfung (VSwPO): Verlosen der Fährten

Zu einer Verbandsschweißprüfung (VSwP) werden 7 Hunde auf der 20Std.-Fährte gemeldet. Die Fährten wurden am Vortag für zwei Gruppen von je einem Verantwortlichen der Richtergruppe gelegt. Die Hunde werden am Prüfungsmorgen in zwei Gruppen aufgeteilt. Nach der Ankunft im jeweiligen Revier verlost der Richterobmann die einzelnen Fährten der Richtergruppe. Dabei wird die Reservefährte mitverlost und fällt auf den Hund mit Programmnummer 3 der Gruppe. Daraufhin beklagt sich der Führer von Hund Nr. 3 und weist darauf hin, dass die Verlosung der einzelnen Fährten nicht korrekt nach PO durchgeführt wurde.

Frage: Hat der Hundeführer recht, dass die Verlosung der Fährten nicht richtig durchgeführt wurde?

Antwort: Ja, der Hundeführer hat recht. Die Verlosung der Fährten wurde nicht richtig durchgeführt.

Begründung: Die Prüfungsordnung für Verbandsschweißprüfungen/ Verbandsfährtenschuhprüfungen besagt in § 6 (1) b), dass nach Aufruf der Hunde durch das Los zu entscheiden ist, welcher Richtergruppe jeder Hund zugeteilt wird und welche Fährte er dort erhält, wobei die Rahmenrichtlinien des JGHV (Verbot der Richtertätigkeit bei Befangenheit) zu berücksichtigen sind. In diesem Fall wurde die Gruppenzuordnung der Gespanne schon vorher vom Prüfungsleiter bestimmt und nicht wie in § 6 (1) b) festgelegt, durch Losverfahren ermittelt. Der Hundeführer hat recht, die Verlosung der Fährten bzw. der Ablauf der Prüfung war nicht korrekt