Frage 69: Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer

Auf einer Herbstzuchtprüfung (HZP) absolviert ein Hund die gesamte Feldarbeit sehr erfolgreich. Anschließend wird die Wasserarbeit geprüft. Der Hund absolviert auch hier die Fächer Schussfestigkeit und Verlorensuche aus deckungsreichem Gewässer erfolgreich. Anschließend wird für den Hund eine Ente im Wasser ausgesetzt. Als die Ente in der Deckung verschwunden ist, wird der Hundeführer aufgefordert seinen Hund zur Nachsuche anzusetzen. Der Hund nimmt nach mehreren Befehlen und einigen Steinwürfen das Wasser nicht an. Die Verbandsrichter bitten den Hundeführer den Hund anzuleinen und somit die Arbeit zu beenden. Nach kurzer Besprechung teilen die Verbandsrichter dem Hundeführer die Bewertung der Arbeit mit. Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer „nicht genügend – 0 Punkte“. Daraufhin legt der Hundeführer sofort Einspruch ein, mit der Begründung, der Hund habe nicht an der lebenden Ente gearbeitet und somit muss die Bewertung „nicht geprüft“ lauten. Der Einspruch wird behandelt und die Einspruchskammer entscheidet zugunsten des Hundeführers, somit „nicht geprüft“.

Frage: Ist die Entscheidung der Einspruchskammer richtig?

Antwort: Nein, die Entscheidung der Einspruchskammer ist nicht korrekt. Die Verbandsrichter haben die Arbeit richtig beurteilt.

Begründung: Gemäß VZPO § 12 2) „sind folgende Fächer zu prüfen:“

In diesem Fall war es möglich alle Fächer zu prüfen, auch das Fach „Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer“. Als „nicht geprüft“ gilt ein Fach zum Beispiel, wenn es aufgrund von Wildmangel, behördlichem Verbot oder anderen jagdlichen Umständen nicht möglich ist. So kann es z.B. bei der VJP vorkommen, dass aufgrund fehlender Hasen die Spurarbeit nicht geprüft werden kann oder in einigen Bundesländern die Arbeit an der „Müller-Ente“ verboten ist. Im vorliegenden Fall muss die Arbeit des Hundes mit „nicht genügend“ bewertet werden, da der Hund die Möglichkeit hatte, das Fach zu arbeiten. Der Hund war nicht willens das Prüfungsfach zu absolvieren. Daher ist die Arbeit an der lebenden Ente mit „nicht genügend“ zu bewerten und muss auch mit dem Prädikat in die Ahnentafel des Hundes eingetragen werden.

Entscheidung Stammbuchkommission 11.12.2020