Frage 70: Lautfeststellung auf Verbandsjugendprüfung (VJP)

Auf einer Verbandsjugendprüfung (VJP) arbeitet ein Hund 2 Hasenspuren. Diese werden mit dem Prädikat „sehr gut“ beurteilt. Auf beiden Spuren zeigt der Hund keinen Laut. Im Zuge eines Suchenganges geht vor dem Hund ein Reh hoch, das der Hund aufgrund einer Hecke nur kurz sieht, aber dessen Fährte er anschließend laut über ca. 200m verfolgt und anschließend zum Führer zurückkehrt. In der Besprechung der Richtergruppe kommt eine Diskussion über das Eintragen des Lautes auf dem Prüfungszeugnis auf. Mehrheitlich entscheidet man sich auf:

Art des Jagens: fraglich Laut an anderem Haarwild: Fährtenlaut an Rehwild

Frage: Ist die Entscheidung der Richtergruppe richtig?

Antwort: Ja, die Entscheidung ist korrekt.

Begründung: Gemäß §10 (3) a VZPO ist nur der am Hasen oder Fuchs festgestellte Laut als Spurlaut, Sichtlaut oder Stumm unter „Art des Jagens“ zu vermerken. Da es in diesem Fall im Prüfungsverlauf keine Situation ergab, den Laut festzustellen, ist hier der Punkt „fraglich“ anzukreuzen. Der an anderem Haarwild gezeigte Laut (Fährten- oder Sichtlaut an anderem Haarwild) ist gemäß §10 (b) zusätzlich auf der Zensurentafel zu vermerken und vom Richterobmann abzuzeichnen. Stummes verfolgen auf Sicht von anderem Haarwild ist unter Bemerkung zu dokumentieren. Dies hat die Richtergruppe genau nach PO befolgt.

Entscheidung Stammbuchkommission 10.02.2021