Frage 85: Anzahl der Verbandsrichter

Auf einer VGP hat ein älterer Richter bei der Schweißarbeit erhebliche Probleme dem arbeitenden Gespann zu folgen. Der Richterobmann der Gruppe beschließt daher, den Richter jeweils am Ende der zu arbeitenden Fährten zu postieren. Gemeinsam mit einem zweiten Richter begleitet der Richterobmann die Gespanne bei der Schweißarbeit.

Frage: Steht die Vorgehensweise im Einklang mit der Prüfungsordnung?

Antwort: Diese Vorgehensweise steht im Widerspruch zur geltenden Prüfungsordnung.

Begründung: Die Riemenarbeit muss immer von drei Richtern begleitet werden. Das Vorgehen bei einer abschließenden Verweiser- oder Verbellerarbeit regelt die Prüfungsordnung in einem separaten Teil. Gemäß § 8 (2) VGPO/VPSO können Prüfungen, die nicht im Einklang mit den Richtlinien und Vorschriften durchgeführt werden, nicht anerkannt werden. Ihre Ergebnisse werden nicht im DGStB eingetragen.

Entscheidung Stammbuchkommission 10.03.2018