Frage 86: VGP/VPS Stöbern im Wald

Anlässlich einer VGP schickt ein Hundeführer seinen Hund zum Stöbern im Wald. Der Hund stöbert zunächst nur im Randbereich der Dickung und löst sich nur wenig vom Führer. Um den Hund zum weiträumigen Stöbern zu ermuntern, geht der Führer zweimal etwa 10 m in die Dickung hinein, wobei er dem Hund lediglich Sichtzeichen mit der Hand gibt. Der Hund wird daraufhin etwas freier und wird in der Folge von den beiden anderen Richtern je einmal an der von ihnen abgestellten Dickungsseite gesehen. Da der Hund auf allen Seiten der Dickung gesehen wurde, wird die Arbeit nach Abschluss der Stöberarbeit mit „sehr gut“ bewertet.

Frage: Ist die Bewertung der Richter korrekt?

Antwort: Nein.

Begründung: Der Führer kann den Hund entweder von seinem einzuhaltenden Stand aus stöbern lassen oder ihn zunächst in einer gewissen Entfernung ablegen und ihn dann mit Wink oder Zuruf zum Stöbern in die Deckung schicken. Da der Führer aber seinen Stand nicht eingehalten hat, ist dies bei der Beurteilung mit zu berücksichtigen. Bei der gesamten Bewertung des Faches „Stöbern“ ist das Hauptaugenmerk auf die reine Stöberarbeit zu legen. Die abschließende Beurteilung liegt im Ermessen der Richter. Der Hund kann das Prädikat „sehr gut“ im o.g. Fall nicht erhalten, da der Führer zweimal seinen Stand verlassen hat.

Entscheidung Stammbuchkommission 10.07.2018