Frage 88: Feststellung der Identität / Körperliche Mängel

Auf einer Verbandsjugendprüfung (VJP) erfolgt am Prüfungsmorgen die Anmeldung/Annahme der Ahnentafeln usw. im Prüfungslokal. Zeitgleich überprüfen 2 Verbandsrichter die Identität (Chipnummer) der teilnehmenden Hunde. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Feststellung der körperlichen Mängel. Nach der anschließenden Richtersitzung werden die einzelnen Richtergruppen in die Reviere geschickt, mit dem Hinweis, dass die Identität bzw. die Feststellung der körperlichen Mängel erfolgt ist und somit die Verbandsrichter der einzelnen Richtergruppen dies nicht mehr durchführen müssen.

Frage: Ist der Vorgang so korrekt?

Antwort: Der Vorgang ist nur teilweise korrekt.

Begründung: Der § 4 (VZPO) Rechte und Pflichten der Veranstalter, Absatz (3) besagt: Der Prüfungsleiter ist verpflichtet zu überprüfen, ob die Chipnummer mit dem Eintrag auf der Stammtafel übereinstimmt. Gleichzeitig steht aber unter § 10 Allgemeines (3) Festzustellen sind unter dem Absatz e) die Identität. Somit kann der Prüfungsleiter selbstverständlich bei der Annahme der Unterlagen die Identität überprüfen, aber auch die Verbandsrichter der einzelnen Richtergruppen sind verpflichtet, zu Beginn der Prüfung selbst die Identität der einzelnen Hunde zu überprüfen. Grundsätzlich sollte dies vor dem ersten Suchengang im Feld durch die Richtergruppe stattfinden. Nur so ist sichergestellt, dass auch der genannte Hund geprüft wird. Die Feststellung der körperlichen Mängel muss durch die jeweilige Richtergruppe erfolgen, da dies unter dem § 10 Allgemeines (1) bis (4) aufgeführt ist und somit die Prüfung der Hunde, die Feststellung des Lautes, die Feststellung des Wesens und die Feststellung der körperlichen Mängel allein zu den Aufgaben der Verbandsrichter der Richtergruppe gehört. Die Verbandsrichter der jeweiligen Richtergruppe unterschreiben das Prüfungszeugnis, womit sie das Prüfungsergebnis dokumentieren und für alle Einträge auf dem Formblatt verantwortlich sind.

Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.05.2022