Frage 89: Bewertung von Anlagen

Auf einer Verbandsprüfung konnten alle Hunde einer Richtergruppe in allen Fächern durchgeprüft werden. Nach einer ausführlichen Besprechung der Richtergruppe wird allen Hundeführern im Rahmen des offenen Richtens die einzelnen Prädikate/Punkte und alle Feststellungen mitgeteilt. Die Führer sind damit einverstanden und haben keine Einwände bzw. Fragen. Daraufhin beenden die Richter die Prüfung. Ein Führer möchte noch gern das Armbruster-Haltabzeichen (AH) erbringen. Dies habe er ja auch schon zu Prüfungsbeginn angemeldet, aber sein Hund habe im Prüfungsverlauf im Feld dazu keine Gelegenheit bekommen. Daraufhin fahren die Richter nur mit dem entsprechenden Hund noch einmal ins Feld und bringen den Hund an einen Hasen. Der Hund erfüllt die Bedingungen zur Erlangung des Armbruster-Haltabzeichens (AH).

Frage: Ist die Vorgehensweise der Richtergruppe korrekt?

Antwort: Nein!

Begründung: Leistungszeichen des JGHV – 1. Armbruster-Haltabzeichen (AH)

Der Hund muss auf einer Verbandsprüfung bei der freien Suche im Feld analog § 11 VJP (die einzelnen Prüfungsfächer) oder § 13 HZP (Feldarbeit) bzw. § 31 (Suche) VGPO an jedem Hasen im Sinne von § 44 (1) a gehorsam sein. In diesem Fall war die Prüfung des Hundes bzw. die Suche im Feld abgeschlossen und endgültig beurteilt. Der Nachweis des Leistungszeichens „AH“ ist innerhalb der gesamten Prüfung im Feld zu erbringen und kann nicht als einzelne Leistung nach Bekanntgabe aller Prädikate/Punkte erbracht werden. Das „AH“ kann unter diesen Bedingungen nicht vergeben werden.

Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.06.2022