Frage 97: Bewertung der Spurarbeit bei der Verbandsjugendprüfung (VJP)
Auf einer VJP bekommt ein Hund drei Gelegenheiten zur Spurarbeit. Bei zwei Möglichkeiten kann der Hundeführer den Hund direkt an der Sasse ansetzen. Der Hund nimmt die frische Witterung nasenmäßig kurz wahr, zeigt aber keine Spurarbeit. Eine weitere Möglichkeit ergibt sich während der Suche des Hundes, bei der in ca. 10m Entfernung zum Hund ein Hase aufsteht, den der Hund aber nicht sichtig wahrnimmt. Auch diese Spur nimmt der Hund kurz nasenmäßig wahr, zeigt aber auch hier keinerlei Spurarbeit. Daraufhin teilen die Verbandsrichter dem Hundeführer mit, dass der Hund auf der Hasenspur nicht geprüft werden könne (somit Strich) und er damit die Prüfung nicht bestehen kann.
Frage: Ist die Entscheidung bzw. Aussage der Verbandsrichter korrekt?
Antwort: Nein!
Begründung: In der VZPO § 11 (1) Spurarbeit heißt es „… der vom Hund nasenmäßig wahrgenommenen Spur“. In den geschilderten Fällen sind Hasen vorgekommen. Der Hund konnte in zwei Fällen direkt an der Sasse und somit an der warmen Witterung angesetzt werden. Auch bei der dritten Gelegenheit war der Hase für alle beteiligten Personen sichtig und auch hier hat der Hund die Spur wahrgenommen, aber keinerlei Spurarbeit gezeigt. Somit hatte der Hund mehrmals die Möglichkeit auf einer sehr frischen und warmen Spur zu arbeiten. Die Beurteilung „nicht geprüft“ ist somit falsch, da diese nur erfolgen darf, wenn keine Möglichkeit zu einer Spurarbeit gegeben ist, weil z.B. kein Hase oder Fuchs vorkommt oder der Hund die Spur nasenmäßig nicht wahrgenommen hat. In diesem Fall lautet die Bewertung im Fach Spurarbeit daher „nicht genügend – 0 Punkte“.
Entscheidung der Stammbuchkommission vom 10.02.2023