Frage 47: VGPO – Fuchs über Hindernis und Fuchsschleppe

Auf einer VGP wird während des Tages das Fach „Bringen von Fuchs über Hindernis“ geprüft. Bei Hund Nr. 2 der Gruppe, muss der Führer mehrere Bringbefehle geben, bevor der Hund den Fuchs über das Hindernis bringt. Das Fach „Bringen von Fuchs über Hindernis“ wird von der Richtergruppe mit „genügend“ bewertet.

Anschließend werden die Schleppen im Wald geprüft. Bei der Fuchsschleppe möchte der Führer des Hundes Nr. 2, dass für seinen Hund keine Fuchsschleppe gezogen wird, da dieser den Fuchs doch nicht bringen wird. Er möchte hier, dass die Richtergruppe bei den betreffenden Prüfungsfächern „Fuchsschleppe“ und „Bringen von Fuchs auf der Schleppe“ „nicht geprüft – Strich eintragen soll. Der Hund habe am Hindernis eine genügende Leistung gebracht und könne somit die Prüfung bestehen. Denn laut § 11 (1) i) muss ein Hund entweder auf der „Fuchsschleppe“ oder beim „Bringen von Fuchs über Hindernis“ das Prädikat „genügend“ erreichen, um die Prüfung zu bestehen.

Beurteilung der Richtergruppe: Die Richtergruppe ist damit einverstanden und trägt bei den entsprechenden Fächern „nicht geprüft – Strich ein.

Frage: War das richtig?

Antwort: Nein.

Begründung: Ein Hund muss bei einer VGP in allen Fächern, außer beim „Benehmen vor eräugtem Haarwild“, geprüft werden. Laut VGPO (Stand 2017) Veranstaltung der Prüfung § 1 Allgemeines (6) b) muss jede Richtergruppe alle Hunde in den ihr zugeteilten Fächern prüfen, sowie c) die ihr zugeteilten Hunde in allen Fächern prüfen.

Laut § 3 Meldung und Prüfung (2) b) unterwerfen sich Eigentümer und Führer mit der Abgabe der Meldung (Nennung) den Bestimmungen dieser Prüfungsordnung (PO).

Somit hat der Führer die Bestimmungen der PO angenommen und es muss auch nach den Bestimmungen der PO geprüft werden.