Frage 15: Hasenspurbewertung nach „Halt“ am eräugten Hasen

Auf einer VJP geht bei der Suche vor einem Prüfling ein Hase hoch, den der Hund eräugt. Auf Pfiff des Führers geht der Hund in Haltlage. Nach Verschwinden des Hasen wird er zur Spurarbeit angesetzt, arbeitet die Spur sicher und weit, sticht den Hasen und hetzt ihn sichtlaut. Ein Richter vertritt die Meinung, dass die Arbeit zwar sehr gut gewesen sei, dass sie aber nicht berücksichtigt werden könne, weil der Hund den Hasen vorher habe fortflüchten sehen.

Frage: Ist diese Meinung des Verbandsrichters richtig?

Antwort: Die Meinung des Verbandsrichters ist eindeutig falsch.

Begründung: VZPO § 11 (1) a), § 13 (1) b)

Seit Jahrzehnten wird die Spurarbeit auf der Spur des dem Hunde nicht oder nicht mehr sichtbaren Hasen geprüft.

In den weitaus meisten Fällen ist die Spurarbeit an einem vorher eräugten Hasen für den Hund sehr viel schwerer und deshalb besonders positiv zu beurteilen. Fast alle unserer heutigen Hunde sind so hoch passioniert, dass ein eräugter Hase sie äußerst erregt. Darunter leiden naturgemäß Beherrschtheit und Konzentration auf die Spur. Wenn nun ein Prüfling trotz dieser Ablenkung durch das Auge sofort wieder auf die Arbeit mit tiefer Nase umschaltet, so ist das ein sicheres Zeichen für besten Spurwillen.