Frage 31: HZP – Einwirken bei Fehlverhalten

Auf einer HZP trägt ein Hund dem Führer das Kaninchen zu, setzt sich allerdings erst unter stärkerer Einwirkung und mehrfachem Sitz-Kommando. Die Verbandsrichter sind der Auffassung, dem Hund ein oberes „gut“ zu geben und notieren eine „8“, sowie unter Führereinwirkung bei Fehlverhalten des Hundes „ja“.

Frage: Ist diese Entscheidung der Richter insgesamt richtig?

Antwort: Nein. Ein Sitz-Kommando fällt nicht unter den Überbegriff „Einwirken bei Fehlverhalten des Hundes“.

Begründung: VZPO § 15 (5) a), b), c)

Fehlverhalten auf dem Rückweg der Schleppe oder beim Bringen der Ente aus dem Wasser ist lediglich gegeben, wenn der Hund z.B. durch Ausweichen, Richtungswechsel, Ablegen des Stückes oder Ansetzen zum Spielen mit dem Stück vom korrekten Zutragen abweicht und der Führer verbal oder mit Pfiff (usw.) einwirken muss, um in Besitz des Stückes zu kommen. Ist dies gegeben, kann für eine solche Bringleistung im Einzelfach bei einmaliger Einwirkung auch höchstens ein glattes „gut“ und eine „7“ vergeben werden, da immer um ein ganzes Prädikat pro Einwirkung herabgestuft wird. Wie der Hund aufnimmt, trägt, abgibt und ob er ein deutlicheres Sitz-Kommando braucht (ein leises ist ohne Abzüge erlaubt), hat nichts mit Fehlverhalten zu tun, wird aber auch unter Bringen zensiert. Im vorliegenden Fall ist folglich die Note „8“ durchaus gerechtfertigt, wenn der Hund sonst tadellos zugetragen hat, jedoch muss bei Führereinwirkung bei Fehlverhalten ein „nein“ angekreuzt werden.