Frage 7: HZP – Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer

Nach Prüfung der Schussfestigkeit am Wasser wird das Fach „Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer“ geprüft. Hierzu wird eine Ente im gegenüberliegenden Schilfgürtel (ca. 40 Meter) abgelegt. Der Führer schickt den Hund zur Verlorensuche. Der Hund nimmt das Wasser sofort an, sucht fleißig und findet die Ente ohne Unterstützung des Führers. Dann steigt der Hund am gegenüberliegenden Ufer aus, bleibt kurz stehen, schaut zum Führer und bringt dann die Ente über den Landweg zum Führer und gibt diese korrekt aus. Die Verbandsrichter beurteilen die Arbeit folgendermaßen:

Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer: „gut“ – 7 Punkte

Art des Bringens: „sehr gut“ – 10 Punkte

Begründung der Verbandsrichter: Die Verlorenbringearbeit war anfangs fehlerfrei, aber aufgrund dessen, dass der Hund nicht direkt zum Führer zurückgeschwommen ist, sondern über Land, kann die gesamte Arbeit nur mit „gut“ bewertet werden.

Frage: Ist die Beurteilung korrekt?

Antwort: Nein.

Begründung: VZPO § 14 B (9) b)

Die Ente ist so zu platzieren, dass der Hund über eine freie Wasserfläche in die Deckung geschickt werden muss. Es ist nicht erwähnt, dass der Hund auch den Rückweg durchs Wasser nehmen muss. Die Bewertung des Faches „Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer“ wurde nicht korrekt bewertet, da diese Arbeit mit dem Finden/Aufnehmen des Stückes beendet ist. Beide Fächer müssen mit „sehr gut – 10 Punkte“ bewertet werden.