Frage 1: Nasengebrauch bei der Wasserarbeit

Auf einer HZP schwimmt der bei strömendem Regen auf die Ente angesetzte Hund, nachdem er anfänglich der Schwimmspur folgt, auf ca. 3 m an der am jenseitigen Schilfrand verhoffenden Ente vorbei und stöbert im Schilf. Erst im Verlauf weiteren Stöberns kommt er an die Ente. Bei der Beurteilung sind sich die Verbandsrichter einig und beurteilen den Nasengebrauch vorläufig mit dem Prädikat „gut“. Für die endgültige Beurteilung ist der Nasengebrauch bei der Feldarbeit entscheidend.

Frage: Ist die Beurteilung des Nasengebrauch richtig?

Antwort und Begründung: VZPO § 13 (2) Nasengebrauch

Der Nasengebrauch bei der Wasserarbeit wird in der PO nur beiläufig erwähnt. Die Möglichkeit, bei der Wasserarbeit den Nasengebrauch richtig zu beurteilen, ist oft sehr schwierig. Gewiss wird ein Hund, der der Ente auf der Schwimmspur im blanken Wasser sicher folgt oder der die tauchende oder sonst verlorene Ente zu vielfach wiederholten Malen immer wieder findet, sehr positive Bewertung des Nasengebrauchs verdienen. Außerordentlich gefährlich ist die Minderung der Note im Nasengebrauch, wenn ein Hund relativ dicht an einer sich drückenden oder toten Ente vorbeischwimmt, ohne sie wahrzunehmen. Wir können nämlich nur sehr selten die an der fraglichen Stelle herrschenden Luftströmungen richtig beurteilen. Auch bei stetigem Wind entstehen durch Ufer, Schilf und Wasser Wirbel und Luftbewegungen, deren Verlauf von uns kaum kontrollierbar ist. Wenn also der Prüfling nur wegen des Vorbeischwimmens auf 3 m an der Ente, ohne sie wahrzunehmen, mit dem Prädikat „gut‘ bedacht ist, so könnte durchaus ein Fehlurteil beim Nasengebrauch vorliegen.