Frage 37: Prüfungsleiter als Richter

Kurz vor der HZP sagt ein Verbandsrichter aus gesundheitlichen Gründen ab. Somit teilt der Prüfungsleiter sich selbst ein und richtet mit.

Frage: Darf der Prüfungsleiter auf der von ihm geleiteten Prüfung richten?

Antwort: Ja, der Prüfungsleiter darf auf der von ihm geleiteten Prüfung richten.

Begründung: § 4 (2) VZPO/VGPO

Es bestehen rechtlich keine Bedenken gegen die Richtertätigkeit eines Prüfungsleiters, auch dann nicht, wenn er als regulärer Richter eingesetzt wird.