Frage 14: Spurarbeit nach kurzem Verfolgen oder kurzem Verfolgen des Hasen eines anderen Hundes

Fall 1: Auf einer VJP arbeitet ein Hund eine Hasenspur auf gutem Bewuchs nur ca. 80 m. Da wenig Hasen da sind, setzen die Richter einen anderen Hund auf dieselbe Spur an. Dieser verfolgt die Spur jetzt ca. 500 m über wechselnden, z.T. spärlichen Bewuchs.

Fall 2: Ein anderer Hund hetzt einen Hasen kurz an, nimmt aber nach Außersichtkommen die Spur auf und arbeitet sie mit großer Konzentration noch ca. 400 m.

Fall 3: Bei der Suche stößt ein Hund einen Hasen heraus und hetzt ihn ca. 100 m, bricht dann aber die Hetze ab. Die Richter nehmen auch hier die Gelegenheit wahr und setzen einen anderen Hund auf dieser Spur an. Dieser folgt der Spur schnell bis zu der Stelle, wo der erste Hund die Hetze abbrach, bringt dann aber die Spur in bester Manier noch 350 m vorwärts.

Frage: Einige Führer sind der Ansicht, dass solche Arbeiten nicht gewertet werden können. Ist diese Ansicht richtig?

Antwort: Die Frage ist zu verneinen.

Begründung: VZPO §11 (1) a), §13 (1) b)

Voraussetzung ist allerdings, dass nur die Arbeit auf der unberührten Hasenspur beurteilt wird, d.h. im Fall 1 von der Stelle an, wo der erste Hund die Spurarbeit abbrach, im Fall 2 vom Übergang der Sichthetze in die Spurarbeit mit der Nase und im Fall 3 von dem Punkt an, wo der erste Hund die Hetze abbrach.

Arbeiten auf unberührten Teilen solcher Spuren können immer bewertet werden. Sie sind häufig sogar von höherem Schwierigkeitsgrad, da meist längere Zeit verstrichen ist, wenn ein anderer Hund angesetzt wird.