Frage 22: VGPO- § 41/42 Folgen frei bei Fuß und Ablegen

Auf einer VGP geht ein Führer mit seinem Hund die vorgegebene Strecke von rund 100 m frei bei Fuß. Der Hund geht korrekt neben dem Führer. Wenn der Führer stehen bleibt, setzt sich der Hund neben seinen Führer hin. Beim abgesprochenen Punkt legt der Führer in aller Stille seinen Hund ab. Er geht nun weitere 50 m zum wartenden Richter, um die beiden Schrotschüsse abzugeben. Nach dem 2. Schuss richtet sich der Hund auf allen vier Läufen auf, bleibt stehen, verlässt aber seinen ihm zugewiesenen Platz nicht. Als der Führer in Sicht kommt, legt sich der Hund sofort wieder korrekt ab.

Die Richtergruppe bewertet die gezeigten Arbeiten folgendermaßen:

Folgen frei bei Fuß: „sehr gut – 4 Punkte“; Ablegen: „gut – 3 Punkte“, Begründung: Der Hund hat sich auf alle vier Läufe aufgerichtet.

Frage: War die Bewertung durch die VR richtig?

Antwort: Ja, die Entscheidung der VR war richtig.

Begründung: § 41/42 Der Hund darf sich auf der Vorderhand aufrichten.

Laut PO darf der Hund für ein „sehr gut“ die Stelle nicht verlassen. Ein Aufrichten auf der Vorderhand ist ohne Prädikatsminderung zulässig, aber in diesem Fall hat sich der Hund komplett auf alle vier Läufe aufgerichtet.