Frage 23: VGPO – § 41/42 Folgen frei bei Fuß und Ablegen

Bei einer VGP geht der Führer mit seinem Hund die von den Richtern vorgegebene Strecke frei bei Fuß. Der Hund geht dabei korrekt neben dem Führer. Wenn der Führer stehen bleibt, setzt sich der Hund ordentlich neben dem Führer hin. Beim ausgemachten Platz legt der Führer den Hund ab und pirscht in aller Ruhe zum wartenden Richter, um dort die beiden Schrotschüsse abzugeben.

Der Hund bleibt ruhig liegen. Auf Anweisung des Richters geht der Hundeführer zu seinem Hund zurück. Der Führer leint ihn an und will zur Korona zurückgehen. Der Richter fordert ihn daraufhin auf, den Hund sofort wieder abzuleinen und frei bei Fuß zur Korona zurückzukehren.

Frage: War diese Entscheidung der VR richtig?

Antwort: Nein, die Entscheidung der VR war falsch.

Begründung: § 41/42 Im praktischen Jagdbetrieb würde jeder Jäger dann seinen Hund auch wieder anleinen.

Das Fach „Folgen frei bei Fuß“ und das Fach „Ablegen“ ist nach dem Zurückkehren des Führers an den abgelegten Hund beendet. Der Führer kann seinen Hund daher anleinen und mit dem Hund zur Korona zurückkehren.