Frage 43: VGPO – VPSO § 12 (1) Haarwildschleppe

Dürfen Füchse für die „Fuchsschleppe“ (VGP/VPS) bzw. beim „Fuchs über Hindernis“ (nur VGP) manipuliert (z.B.: ausgenommen/ausgeweidet) werden?

Frage: Ist ein Ausweiden der Füchse statthaft?

Antwort: Nein, das ist nicht statthaft.

Begründung: § 12 (1) Das vorherige Ausweiden des Fuchses ist unzulässig.

Der für die VGP/VPS benötigte Fuchs muss „naturbelassen“ sein. Zu beachten ist § 12 (1) der VGPO. Ein ausgenommener Fuchs ist für die Prüfung nicht zulässig!

Die Füchse müssen ein Mindestgewicht von 3,5 kg aufweisen und naturbelassen sein (mit voller Luntenlänge, ohne Kopf ist zulässig, das vorherige Ausweiden des Fuchses ist unzulässig).