Frage 2: VZPO – Haltabzeichen (AH)

Auf einer VJP wird ein Hund morgens, als noch viele Hasen auf den Läufen sind, auf eine Hasenspur angesetzt. Er versucht die Spur zu halten, bögelt aber zunächst viel, bis plötzlich in einer Entfernung von ca. 80 – 100 m vom Führer vor dem Hund ein zweiter Hase aufsteht und dann sichtig gejagt wird. Vom Führer wird kein Kommando gegeben, um diese Arbeit zu unterbinden. Der spätere Kommentar des Führers lautet sinngemäß: „Den bei der Spurarbeit nasenmäßig gefundenen Hasen darf und soll mein Hund, wie bei der praktischen Jagd der guten Verlorenbringer, als Lohn für die Nasenleistung auf der Spur energisch jagen und ggf. bringen; ständiges „Runtertrillern“ in solchen Situationen würde das Gegenteil bewirken.“. Bei einem späteren Suchengang mit guter Quersuche stehen in einer Entfernung von ca. 40 m vom Führer plötzlich zwei Hasen vor dem Hund auf, die er anjagt. Auf den Trillerpfiff des Führers geht der Hund sofort in Downlage. Die anschließende Spurarbeit meistert der Hund mit einem hohen „sehr gut“ (11 Punkte). Weiteren Sichtkontakt mit Hasen gibt es an diesem Tage für den Hund nicht. Die Vergabe des AH wird von der Richtergruppe mit der Begründung abgelehnt, der Hund hätte auch an dem ersten sichtigen Hasen gehalten werden müssen.

Frage: War die Entscheidung richtig?

Antwort: Nein, das Leistungszeichen „AH“ muss vergeben werden.

Begründung: Der Hund muss auf einer Verbandsprüfung bei der freien Suche im Feld an jedem Hasen gehorsam sein den er eräugt, soweit er sich im Einwirkungsbereich des Führers befindet. Dabei muss er mindestens einmal ca. 20 m vom Führer entfernt sein. Dieser Hund befand sich bei der ersten Situation aber bei der Spurarbeit und nicht im Einwirkungsbereich des Hundeführers.