Frage 18: VZPO-VGPO Wesensfeststellung

Auf einer HZP jault ein Hund ständig und gibt Laut, wenn andere Hunde suchen. Während einer Prüfungspause winselt er ebenfalls fortwährend.

Die Richter nehmen dies zur Kenntnis und vermerken dieses Verhalten mit der Anmerkung „temperamentvoll“ im Prüfungszeugnis.

Frage: Ist dieser Vermerk korrekt?

Antwort: Nein, laut Anlage der VZPO /VGPO zur Wesensfeststellung (Temperament)

Begründung: Das Verhalten dieses Hundes ist Ausdruck einer Wesensschwäche. Mit der Bezeichnung „temperamentvoll“ ist dieses Verhalten nicht richtig beschrieben. Die gezeigte unerwünschte Eigenschaft muss unbedingt dokumentiert werden. Ein solches Verhalten muss mit „unruhig“ / „nervös“ / „überpassioniert“ im Prüfungszeugnis vermerkt werden.