Frage 8: Bewertung der Anlagen – Spurarbeit und Suche auf VJP

Bei einer VJP zeigen die Hunde in einer Richtergruppe bei warmem Wetter unterschiedliche Arbeiten, besonders was die Spurarbeit und die Suche anbetrifft.

Beispiel 1 Spurarbeit:

Erste Spur ca. 350 m über Knick und Graben, Vornotiz: „sehr gut“, 10 Punkte

Zweite Spur ca. 50 m, Vornotiz: „genügend“, 3 – 4 Punkte

Dritte Spur nicht angenommen

Die Richter vergeben das Gesamtergebnis „genügend“, 3 Punkte.

Dem Wunsch des Führers nach einer weiteren Spurarbeit wird stattgegeben. Diese Spur bringt der Hund ca. 200 m voran, Vornotiz: „genügend bis gut“, 5 – 6 Punkte. Die Richter setzen das Prädikat nun endgültig auf „genügend – 4 Punkte“ fest.

Beispiel 2 Suche:

Erste Arbeit (überwiegend Trabsuche), Vornotiz: „gut“, 7 Punkte

Zweite Arbeit (Fläche mit Wald), Vornotiz: „sehr gut“, 11 Punkte

Dritte Arbeit, Vornotiz: „sehr gut“, 9 – 10 Punkte

Gesamturteil: „gut“, 8 Punkte

Frage: Wie sind grundsätzlich auf einer VJP unterschiedliche Arbeiten zu beurteilen um zum Gesamtergebnis zu kommen? Muss man

a) den (mathematischen) Durchschnitt der Arbeiten errechnen?

b) nur die beste Arbeit bewerten?

c) die beste Arbeit bewerten mit kleinen Abzügen (1 bis 2 Punkte) für schlechtere oder nicht angenommene Arbeiten?

Antwort: Es ist in jedem Fall falsch, nach einem festen Schema zu bewerten.

Begründung: VZPO § 9 (2) a)

Einen Hund auf einer VJP zu prüfen, ist wohl eine der schwierigsten und verantwortungsvollsten Aufgaben eines Verbandsrichters.

Der § 9 VZPO führt aus: Da sich die natürlichen Anlagen beim jungen Hund oft unterschiedlich zeigen, ist für die abschließende Urteilsfindung der gewonnene Gesamteindruck bestimmend.

Es ist nahezu unmöglich alle Kriterien aufzuzeigen die beim Gesamteindruck berücksichtigt werden müssen, aber einige Grundsätze sollen hier anhand der aufgeführten Beispiele erläutert werden.

Zu Beispiel 1: Bei heißem und trockenem Wetter wird es im Laufe des Tages zunehmend schwieriger, die Hasenspur auszuarbeiten. Der Hund hat sich bei der ersten Arbeit sehr positiv gezeigt, bei der zweiten Arbeit fehlen Angaben auf welchem Bewuchs der Hund gearbeitet hat. 50m auf einem trockenen Brachacker sind höher zu bewerten als eine viel weitere Arbeit auf einer feuchten Wiese. Bei der dritten Arbeit ist nicht angegeben, ob der Hund die Spur wahrgenommen hat. Eine Spur, die der Hund nasenmässig nicht wahrnimmt, darf nicht in die Bewertung einbezogen werden. Bei der vierten Arbeit fehlen ebenfalls Angaben über den Bewuchs. Entscheidend ist nicht allein die Länge der Arbeiten, sondern vor allem, unter welchen Bedingungen (Temperatur, Tageszeit, Bodenbewuchs, Feuchtigkeit) und wie (Bemühen des Hundes bei Schwierigkeiten wie Haken, Bewuchswechsel, Hindernisse) sie ausgeführt werden. Zeigt der Hund ein überwiegend positives Verhalten, so ist der Gesamteindruck auch bei geringen Entfernungen besser, als wenn ein Hund einer leichten Spur sehr weit folgt, aber sonst unkonzentriert ist und bei Schwierigkeiten abbricht.

Zu Beispiel 2: Bei unterschiedlichen Arbeiten kann man den Hund im Gesamteindruck höher bewerten, der sich im Laufe der Prüfung ständig steigert, selbst unter den ungünstigen Bedingungen eines heißen Prüfungstages. Eine zu Beginn der Prüfung gezeigte schlechtere Arbeit fällt nicht so schwer ins Gewicht, wenn die folgenden Suchgänge sämtlich besser bewertet werden. Anders ist es, wenn die erste Arbeit ein hohes „sehr gut“ ist, der Hund danach aber nicht mehr über ein schwaches „gut“ hinauskommt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass auf einer VJP sowohl positives als auch negatives Verhalten eines Hundes in die Gesamtbewertung mit eingehen müssen, wobei die Gewichtung im Einzelnen im Ermessen der Richter steht.

Fehler eines Führers werden nicht bewertet. Gerade bei Erstlingsführern sollen die Richter bemüht sein, entsprechende Hilfen zu geben.