Frage 68: VJP – Durchführung bei Wildmangel

Auf einer VJP mit 3 Hunden bekommt jeder Hund in einem schwach mit Wild besetzten Revier in den ersten Stunden je eine Hasenspur. Ein Rüde erhält für seine Spur, die er ca. 100m geradeaus genau in einer Fahrspur arbeitet und an dem Punkt, wo der Hase die Spur verlassen hat, sofort abbricht und zum Führer zurückkehrt, ein unterer „gut“ mit 6 Punkten. Der weitere zeitliche Ablauf der Prüfung ist sehr schleppend, da es sehr lange dauert, bis alle Hunde Vorstehleistungen erbracht haben. Anschließend sollen alle Hunde eine weitere Spurarbeit leisten. Als am späten Nachmittag der Rüde wieder an der Reihe ist, springt vor ihm ein Hase aus der Sasse, dessen Spur 250m einzusehen ist. Da der Hund den aufspringenden Hasen gesehen hat, drückt der Führer ihn sofort in Down-Lage. Nachdem der Hase außer Sicht ist, bittet der RO den Führer seinen Hund auf der Spur anzusetzen. Der Hund stürmt los, hält aber nasenmäßig wenig Kontakt zur Spur und versucht den Hasen mit dem Auge zu finden. Nach ca. 100m bricht der Hund ab und kommt zurück. Anschließend, es ist 17 Uhr, trifft die Richtergruppe die Entscheidung, die Prüfung zu beenden und den Führern die Ergebnisse mitzuteilen. Als der Führer des Rüden die Bewertung seiner Hasenspuren mit insgesamt „genügend – 5 Punkte“ erfährt, ist er sehr unzufrieden und fordert die Richtergruppe auf, wegen Wildmangel am Folgetag weiter zu prüfen, um sich in der Spurarbeit verbessern zu können. Dies lehnt der Prüfungsleiter nach Rücksprache mit der Richtergruppe ab

Frage: Ist die Entscheidung des Prüfungsleiters richtig?

Antwort: Ja, die Entscheidung des Prüfungsleiters ist korrekt.

Begründung: § 1 (3) VZPO sagt: Die VJP ist grundsätzlich an einem Tag durchzuführen. Ist es ausnahmsweise wegen Wildmangels nicht möglich die Prüfung an einem Tag durchzuführen, kann sie am nächsten Tag fortgesetzt werden. Hätte der betroffene Hund keine Möglichkeit gehabt Leistungen auf der Hasenspur oder beim Vorstehen zu zeigen, hätte die Prüfung am Folgetag fortgesetzt werden können. Da der Hund aber Möglichkeiten hatte, Leistung zu zeigen, ist die Entscheidung der Prüfungsleitung korrekt. Der betroffene Hund kann sich in diesem Fall nur über die Teilnahme an einer zweiten VJP verbessern.