Frage 77: Verhalten auf dem Stand, VGP § 39 (1)

Bei einer Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) wird als erstes Prüfungsfach mit allen Hunden (11) zusammen das Fach „Verhalten auf dem Stand“ geprüft. Die Führer der Hunde werden angewiesen, sich an einem Maisfeld (ca. 8ha groß) anzustellen. Entsprechend der PO wird bei jedem Hund geschossen. Innerhalb des Treibens wird ebenfalls geschossen und intensiver Treiblärm verursacht. Hund Nr. 4 wird angeleint und beim Führer abgelegt. Nach den ersten 4 Schüssen springt der Hund auf, bellt, zerrt an der Leine und wird vom Führer wieder abgelegt. Im weiteren Verlauf des Treibens wiederholt sich dieses Verhalten insbesondere bei den Schussabgaben. Da dies ein Nichtbestehen der Prüfung zufolge hat, beschwert sich der Führer und führt an, dass es nicht üblich sei, bei einer VGP eine Treibjagd in diesem Umfang zu simulieren und außerdem laut § 39 das Fach an einer Dickung im Wald zu prüfen sei. Die Richter verweisen auf die Ausschreibung der Prüfung mit Stöberarbeit im Mais und fühlen sich im Recht.

Frage: War die Entscheidung/Begründung der Verbandsrichter korrekt?

Antwort: Ja, die Entscheidung das Fach „Verhalten auf dem Stand“ an einem Maisfeld zu prüfen entspricht der PO.

Begründung: VGPO § 39 (1)

Die VGPO § 39 sagt nichts über den Umfang des simulierten Treibens aus. Nach den Bestimmungen der VGPO (1) müssen die Führer mindestens zweimal schießen. Ferner muss in dem „Treiben“ mehrmals geschossen werden. Insofern haben die Richter die PO richtig ausgelegt. Die PO sieht vor, dass das Fach „Stöbern im Wald“ im Mais oder in trockenstehenden Schilfflächen geprüft werden darf. Adäquat hierzu darf auch das Verhalten am Stand an einer Maisfläche geprüft werden. Dies entspricht in jeder Hinsicht den Anforderungen der Jagdpraxis, die im Prüfungsgeschehen bestmöglich abgebildet wird.

Entscheidung Stammbuchkommission 10.09.2021