Frage 81: Anlage zur VZPO/VGPO/VPSO zur Wesensfeststellung während des Prüfungsverlaufes

Bei der Beurteilung des Wesens auf einer Verbandsprüfung kreuzen die Richter bei einem Hund sowohl „ruhig/ausgeglichen“ als auch „lebhaft/temperamentvoll“ an, weil der Hund sich an der Leine anders zeigt, wie bei der Arbeit. Ein weiterer Hund der Gruppe wird bei der Prüfung der Schussfestigkeit im Feld als „stark schussempfindlich“ eingestuft, erhält aber ein Kreuz unter „selbstsicher“, weil er im sonstigen Prüfungsverlauf keine Auffälligkeiten von Unsicherheit oder Scheue gezeigt hat.

Frage: Ist diese Bewertung/Einstufung der Verbandsrichter korrekt?

Antwort: Nein!

Begründung: Bei den Wesensmerkmalen Temperament und Selbstsicherheit schließen sich Mehrfachnennungen aus. Durch die klare Definition in der PO muss es möglich sein, einen Hund über den Prüfungstag klar einzuordnen. Dabei kann nicht nur das Verhalten als Maßstab genommen werden, das er in Pausen oder ohne Wild beim Führer zeigt, sondern wichtig sind hier v.a. Eindrücke, die sich bei der Arbeit als Abbild des praktischen Jagdbetriebes zeigen. Ist ein Hund schussempfindlich, zeigt er deutlich ein unsicheres Verhalten, und zwar auch dann, wenn dies angeleint oder in reizarmen Situationen nicht zum Ausdruck kommt. Kann ein Hund nicht beherrscht und ohne Lautäußerung das Prüfungsgeschehen verfolgen, auch wenn Wild in Anblick kommt und er andere arbeitende Hunde sieht, muss der Führer korrigierend einwirken, dann trifft „ruhig/ausgeglichen“ nicht zu. Mit der Formulierung „ruhig/ausgeglichen“ sollen besonders die Hunde herausgestellt werden, die durch ihre Ruhe bestechen, obwohl sie aufmerksam das Geschehen verfolgen. Hunde, die trotz hoher Reizlage konzentriert und ohne jede Hektik sind, sind zweifelsfrei das Zuchtziel.

Entscheidung Stammbuchkommission 10.02.2019