Frage 83: Verbandsschweißprüfung VSwPO / Verbandsfährtenschuhprüfung VFsPO

Auf einer Verbandsschweißprüfung sind 4 Hunde frist- und formgerecht gemeldet. Zwei der Führer sind Vater und Sohn, die je eine Hündin aus ihrer Zucht führen wollen. Am Morgen der Prüfung meldet sich der Vater bei der Prüfungsleitung aus gesundheitlichen Gründen ab und bittet darum, dass sein Sohn aufgrund der besonderen Umstände beide Hunde führen darf. Der Prüfungsleiter stimmt dem zu und somit führt der Sohn den Hund des Vaters auch.

Frage: Hat der Prüfungsleiter richtig gehandelt?

Antwort: Nein!

Begründung: Meldung zur Prüfung – § 3 der VSwPO/VFsPO

Der § 3 (2) c) besagt, dass ein Führer auf einer VSwP/VFsP insgesamt nur einen Hund führen darf. Somit hat der Prüfungsleiter entgegen der Prüfungsordnung gehandelt, was beim Hund des Vaters zur Aberkennung der Prüfung führt. Gleiches gilt auch, wenn der zweite Hund am selben Tag auf einer parallel durchgeführten Verbandsfährtenschuhprüfung geführt worden wäre, denn die gültige PO vom 01.04.2016 besagt, dass ein Führer insgesamt (!) auf einer VSwP/VFsP nur einen Hund führen darf.

Entscheidung Stammbuchkommission 10.04.2019