Frage 46: VGPO – Fuchsschleppe und Bringen von Fuchs

Auf einer VGP kommt ein Hund auf der Schleppe mit dem Fuchs zurück. In Sichtweite des Führers beginnt der Hund eine Vertiefung zu scharren und legt den Fuchs dort hinein. Der Führer gibt nun ein energisches Bring-Kommando, worauf ihm der Hund den Fuchs zuträgt und ordnungsgemäß ausgibt.

Die Bewertung der Verbandsrichter lautet: Fuchsschleppe und Bringen von Fuchs „ungenügend“, mit der Begründung des versuchten Totengrabens. Der Hund wird weitergeprüft und besteht die VGP.

Frage: Ist diese Bewertung richtig?

Antwort: Nein. Nach der VGPO müssen Totengräber ausscheiden.

Begründung: Der Hund hat eine Vertiefung gegraben und den Fuchs dort abgelegt. Erst nach dem Kommando des Hundeführers hat der Hund den Fuchs wieder aufgenommen und gebracht. Der Hund muss als Totengräber eingestuft werden. Nach der VGPO Ordnung für VGP § 13 (2) müssen Totengräber ausscheiden.

Wenn ein Hund einem Kanin den Kopf abbeißt und danach unverzüglich bringt, ist er auch ein Anschneider.