Frage 30: HZP – Einwirken bei Fehlverhalten

Auf der Kaninschleppe anlässlich der HZP kommt der Hund mit dem korrekt im Fang gehaltenen Kanin zurück. Die Richtergruppe steht 10 m seitlich hinter dem Führer. Als der Hund den Anschein macht zur Richtergruppe zu laufen, klopft der Hundeführer auf sein Bein und sagt leise: „Hier bin ich“. Das Urteil der Richter lautet anschließend: Schleppe: „10“, Bringen: „7“, mit der Begründung: „Einwirken bei Fehlverhalten“.

Frage: Ist das Urteil der Richter korrekt?

Antwort: Nein, denn dies ist kein Fehlverhalten. Der Hund hat seinen Führer in der Richtergruppe vermutet.

Begründung: In der VZPO § 15 (3) f) heißt es: Das Loben des Hundes und/oder bemerkbar machen des Führers ist ohne Punktminderung erlaubt, wenn der Hund zu diesem Zeitpunkt korrekt arbeitet.