Frage 34: Prüfungsleiter als Richter

Auf einer VJP kommen zu einem sich abseits haltenden Führer der Prüfungsleiter und ein nicht eingesetzter Richter des veranstaltenden Vereins. Während der Unterhaltung sehen sie einen Hasen in der Sasse sitzen, der nach einiger Zeit aufsteht und fortflüchtet. Der Prüfungsleiter veranlasst den Führer die Spur mit seinem Hund zu arbeiten. Angesetzt nimmt der Hund die Spur passioniert auf, arbeitet sie mit zwei scharfen Haken 450 m weit, sticht dort den Hasen und hetzt ihn weit.

Die amtierenden Richter, denen die Arbeit von den Beobachtern geschildert wird, lehnen die Berücksichtigung der Arbeit bei der Bewertung des Prüflings ab

Frage: War diese Entscheidung der VR richtig?

Antwort: Ja, die Entscheidung der VR war richtig.

Begründung: § 5 (4) a) VZPO-VGPO: Beurteilung der Arbeiten nur durch die Verbandsrichter

Für die Beurteilung kann nur das herangezogen werden, was die eingesetzten Richter selbst beobachten. Wollte man anders entscheiden, wäre Tür und Tor für Unregelmäßigkeiten geöffnet