Frage 12: Spurarbeit auf der Fuchsspur

Auf einer VJP glauben die Richter in einem hohen Saatstück einen Hasen zu sehen. Sie gehen darauf zu, um die Gelegenheit zur Spurarbeit auszunutzen. Der vermeintliche Hase entpuppt sich als Fuchs, der flüchtig wird. Ein Hund, der zur Spurarbeit angesetzt wird, arbeitet die Fuchsspur ca. 400 m.

Frage: Kann diese Arbeit als Spurarbeit gewertet werden?

Antwort: Die Frage ist zu bejahen.

Begründung: VZPO § 11 (1) a), § 13 (1) b)

Die Spurarbeit wird auf der vom Hund nasenmäßig wahrgenommen Spur des für ihn nicht oder nicht mehr sichtbaren Hasen oder Fuchses geprüft.