Frage 24: Verhalten auf dem Stand

Auf einer VGP stellt die Richtergruppe eine Dickung mit den Hundeführern an einer Forststraße ab, um das Verhalten auf dem Stand zu prüfen. Ein Hundeführer dreht einen Erdanker in das Wegebankett und befestigt seinen Hund mit einer kurzen Leine daran, zwei weitere Hundeführer treten mit ihrem Schuhwerk auf die auf den Boden gelegte Leine, sodass ihren abgelegten Hunden jeweils nur wenig Bewegungsspielraum bleibt. Die Richter monieren diese Vorgehensweise und weisen die Hundeführer an, die Hunde an der Umhängeleine neben sich sitzen oder liegen zu lassen, sich aufzustellen und die mitgeführte Flinte mit beiden Händen so zu ergreifen, dass eine sichere Schussabgabe jederzeit möglich ist.

Frage: War die Vorgehensweise der VR richtig?

Antwort: Ja, die Entscheidung der VR war richtig!

Begründung: § 39 (1) „…mit ihren Hunden – diese angeleint“

Die Prüfungsordnung spricht in der Tat nur vom „angeleinten Hund“. Das Fach „Verhalten auf dem Stand“ ist, wie die gesamte VGP, vor dem Hintergrund der praktischen Jagd zu sehen und nicht alles, was nicht durch die PO verboten ist, ist automatisch erlaubt! Die Anweisung der Richtergruppe ist daher völlig richtig. Hundeführer, die beim Verhalten am Stand die Variante „angeleint“ wählen, führen ihre Hunde an der umgehängten Umhängeleine, nehmen ihre Stände ein und laden ihre Waffen nach dem Anblasen des Treibens. Die mitgeführte Waffe ist mit beiden Händen zu ergreifen. Auf Anweisung der Richter haben die Hundeführer mindestens (!) zweimal zu schießen. Der Hund darf nach Einnehmen des Standes nicht Hals geben oder an der Leine zerren. Er soll nicht winseln. Die Waffe wird erst nach dem Abblasen des Treibens entladen. Auf das praxisnahe Verhalten und die Ruhe des Hundes ist besonders zu achten.