Frage 26: Verhalten auf dem Stand

Auf einer VGP führt ein Führer 2 Hunde. Beim Verhalten auf dem Stand legt der Führer beide Hunde unmittelbar neben sich ab, leint diese ab und lädt nach dem Anblasen des Treibens seine Waffe. Auf Anordnung des Richters gibt der Führer zwei Schrotschüsse ab. Beide Hunde bleiben ruhig und gelassen liegen. Der Richter weist den Hundeführer daraufhin an zwei weitere Schüsse abzugeben, da für jeden Hund mindestens zweimal geschossen werden müsste.

Frage: Ist die Auffassung des Richters korrekt?

Antwort: Die Frage ist zu verneinen.

Begründung: Die VGPO § 39 sieht vor, dass ein Hundeführer auf Anordnung „mindestens zweimal schießen“ muss. Ein Hundeführer, der auf einer VGP aber zwei Hunde gleichzeitig vorstellt, muss nicht doppelt so oft schießen wie ein Führer, der auf der gleichen Prüfung nur einen Hund führt.